
Registrierung von Energieerzeugungsanlagen bis zum 31.01.2021 im Marktstammregister
erstellt am 13.01.2021Wer seine Anlage bis zum 31.01.2021 nicht amtlich registriert hat, bekommt keine Vergütung mehr für seinen eingespeisten Strom!
Bitte Folgendes beachten: bis zum 31.01.2021 müssen die Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, ansonsten erfolgt keine Vergütung mehr für den eingespeisten Strom!
Hinweise dazu:
- Anlagen sind beispielsweise PV-Anlagen (einschließlich Stromspeicher) oder BHKW’s
- Vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Anlagen müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein
- Anlagen, die nach dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bereits einen Monat nach Inbetriebnahme registriert werden
- Über folgenden Link können Sie die Registrierung erreichen: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 0961 - 480 29 29-0 oder per mail (info[at]etz-nordoberpfalz.de) zur Verfügung, Ihr Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz

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