Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern e.V._01.06.2022

erstellt am 09.06.2022

Kaufen oder Erben: Diese Sanierungspflichten gelten für neue Hausbesitzer


Kaufen oder Erben: Diese Sanierungspflichten gelten für neue Hausbesitzer

Werden Ein- oder Zweifamilienhäuser verkauft oder vererbt, entstehen für die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer Pflichten zur energetischen Sanierung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen Wohngebäude bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen müssen.

Derzeit sind lediglich langjährige Hauseigentümer von vielen Pflichten zur Energieeffizienz befreit. „Bei einem Eigentümerwechsel müssen Altbauten innerhalb einer Frist von zwei Jahren so überholt werden, dass sie modernen energetischen Anforderungen genügen“, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern. Das Gebäudeenergiegesetz regelt für die Bereiche Heizung und Gebäudehülle, welche Änderungen an Wohnge-bäuden verpflichtend sind.

Wechsel auf erneuerbare Energie wird gefördert

Gas- oder Ölheizkessel, die beim Hausverkauf älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Ausgenommen davon sind alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Heiz- und Warmwasser-leitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Ein Wechsel auf Heiztechniken, die erneuerbare Energie nutzen, wird dabei vom Staat mit bis zu 45 Prozent der Kosten unterstützt. Zu diesen zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme aus erneuerbarer Energie. „Die Zuschüsse müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wer die Maßnahmen finanzieren will, kann anstelle eines direkten Zuschusses einen Förderkredit der KfW mit Tilgungszuschuss bei seiner Hausbank beantragen“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Der zweite Bereich der Sanierungspflicht betrifft die oberste Geschossdecke. Fehlt dort bislang ein Wärmeschutz, muss die Decke nachträglich gedämmt werden. Werden die Vorschriften des GEG nicht erfüllt, drohen Bußgelder.

Heizsysteme für die Zukunft rüsten

Angesichts der hohen Energiepreise empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern sogar mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt. „Neue Heizsysteme sollten zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an ohnehin nicht mehr eingebaut werden. Mit Blick auf die steigenden Preise verlieren auch Gasheizkessel zunehmend an Attraktivität“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Bei einer Gebäudesanierung geht es um hohe Investitionen und Fördermittel. Daher sollte vor einer Entscheidung stets eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Nützliche Tipps erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in den bundesweit kostenfreien Onlinevorträgen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Kontakt: Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz, Bernhard-Suttner-Str. 4, 92637 Weiden

Tel. 0961-48029290; Fax: 0961-480292919; e-Mail: info(at)etz-nordoberpfalz.de 


Nächster Termin

Bürger-Energieberatung in Weiden

25.04.2024, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, etz Nordoberpfalz, Bernhard-Suttner-Straße 4, 92637 Weiden

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Bürger-Energieberatung in Vohenstrauß

02.05.2024, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Rathaus, Erdgeschoss Zi.Nr. 4, Marktplatz 9, 92648 Vohenstrauß

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Bürger-Energieberatung in Erbendorf

16.05.2024, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Rathaus (Sitzungssaal), Bräugasse 4, 92681 Erbendorf

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