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Heizungstausch: Förderung auch nach Neuwahlen gültig
erstellt am 05.02.2025Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern e.V. vom 05.02.2025
Möglicher Regierungswechsel ohne Einfluss auf bereits zugesagte Mittel
Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“
Gelder können zwei Jahre lang abgerufen werden
Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Goldbrunner.
Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell.
Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz, Bernhard-Suttner-Str. 4 92637 Weiden; Tel. (0961) 480 29 29 0, E-Mail: info@etz-nordoberpfalz.de
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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